Die Anwaltsvergütung wird für eine Beratung, auch ein erstes Beratungsgespräch gem. einer Vergütungsvereinbarung festgelegt.

Die Kosten für die darüber hinaus gehende beratende, außergerichtliche oder gerichtliche anwaltliche Tätigkeit richtet sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), es sei denn, es wird eine Vergütungsvereinbarung geschlossen.

Die konkreten Kosten hängen vom jeweiligen Einzelfall ab. Vor Übernahme des Mandates wird im ersten Beratungsgespräch über die zu erwartenden Kosten informiert.

Eines ist klar:
Je mehr gestritten wird, desto höher steigen die Kosten.

Deshalb:
Ein früher Rat ist nie zu teuer.